1.0 Anwendungsbereich
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte der H.O. GmbH in Schleiden.
2.0 Bestellung, Vertragsabschluss
2.1 Die Verantwortung für die Eignung unserer Produkte für den beabsichtigten Verwendungszweck und die bestimmungsgemäße Verwendung unserer Produkte liegt alleine beim Auftraggeber.
2.2 Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er Inhaber sämtlicher Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material ist. Er bestätigt ferner, dass er urheberrechtlich zur Erteilung des uns gegebenen Auftrages berechtigt ist. Für Folgen aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und des Markenrechts, haftet der Auftraggeber ausschließlich alleine. Er stellt uns insoweit auch von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innen- und Außenverhältnis frei.
2.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.4 Formale und technische Verbesserungen/Änderungen unserer Produkte und der von uns verwendeten Materialien behalten wir uns vor.
2.5 Vertragsabschlüsse bzw. Auftragsbestätigungen sind bindend. Im Falle einer Stornierung werden nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist 15% des Vertriebspreises (netto) berechnet.
3.0 Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher USt., Verpackung und Versandspesen.
3.2 Für die in Auftrag gegebenen Arbeiten gilt unsere am Tag des Auftragseinganges gültige Preisliste, dabei handelt es sich um Nettopreise.
4.0 Zahlung
4.1 Sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort bei Lieferung per Vorkasse zahlbar.
4.2 Überschreitet der Auftraggeber den Zahlungstermin gemäß 4.1, der in der Rechnung nochmals angegeben ist, so sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszins von 8 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, sofern uns der Besteller keinen niedrigeren Schaden nachweist.
4.3 Eine Aufrechnung mit nicht von uns schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
4.4 Wird das Zahlungsziel überschritten, werden evtl. gewährte Rabatte nachberechnet.
4.5 Sonderanfertigungen oder Waren, die nicht unseren Serienprodukten entsprechen, sind mit 50 % des Bruttoverkaufspreises anzuzahlen.
4.6 Sämtliche Bestellungen, in welchem der Rechnungsempfänger, Auftraggeber oder Warenempfänger mit einer Auslandsanschrift versehen wird / ist, werden ausschließlich nur gegen Vorkasse / Barzahlung ausgehändigt.
5.0 Lieferfrist
5.1 Die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlichen Vormaterials und in sonstigen Fällen höherer Gewalt, gleichviel, ob diese Hindernisse bei uns oder bei Zulieferanten eintreten.
5.2 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
5.3 Für etwaige Schäden, die infolge Lieferverzuges entstehen, haften wir nur, wenn der Verzug auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines
unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Ein eventueller Schadensanspruch ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Bruttoverkaufspreis des zugrundeliegenden Auftrags begrenzt.
6.0 Versand, Gefahrenübergang
6.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Bestimmungen der Versandart und des Transportmittels behalten wir uns vor.
6.2 Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn er die Anzeige der Versandbereitschaft erhält.

7.0 Eigentumsvorbehalt bei Dienstleistungen / Warenlieferungen
7.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Auftraggeber erfüllt sind.
7.2 Gegenüber Wiederverkäufern gilt der folgende erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt: Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen Auftraggeber sowie den künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
7.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Bearbeitung weiterveräußert oder sie mit einem Grundstück oder beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Bearbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Auftraggebers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
7.4 Zur Erziehung dieser Forderungen ist der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Auftraggeber von der Macht der Auftraggeber von der
Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
7.5 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß §950 BGB, ohne uns zu verpflichten, wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Sache zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Auftraggeber wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
7.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sicheren Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
8.0 Beanstandungen
8.1 Der Besteller hat die Ware bei Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und eventuelle Mängel unverzüglich und spezifiziert unter Beifügung aller Unterlagen (Orginale, Vorlagen, Negative etc.) sowie der von uns gelieferten Waren zu rügen.
9.0 Gewährleistung
9.1 Wir weisen darauf hin, dass die in den fotografischen Materialien verwendeten Farbstoffe sich mit der Zeit unter Einfluss von Licht, Wärme und Chemikalien verändern können. Derartige dem Stand der Technik entsprechende Veränderungen stellen keinen Mangel dar.
9.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung öfter als zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
9.3 Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, wenn der Auftraggeber oder nicht autorisierte Dritte an unseren Produkten Reparaturen oder Veränderungen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung vornehmen.
9.4 Gewährleistungsansprüche eines Bestellers der zugleich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist verjähren nach Ablauf von
sechs Monaten nach Lieferung.
9.5 Gewährleistungsansprüche eines Bestellers im Bezug auf unsere Digitaldrucke (Qualität, Farbe, Farbechtheit, Beschaffenheit) bestehen nur, wenn der Auftraggeber eine Datenprüfung vereinbart hat. Die Preise für diese Prüfung erhalten Sie von uns auf Anfrage. Wenn keine Druckdatenprüfung bestellt wird, haften wir für die Digitaldrucke in keinster Weise bzw. nur dann, wenn mechanische Beschädigungen vorliegen. Die Drucke werden ohne Prüfung 1 zu 1 nach Ihren Daten produziert. Eine inhaltliche/
textliche Überprüfung bedarf ebenso der Beauftragung.

10.0 Ausschluß einer Haftung bei Nebenpflichten.
10.1 Rat und Auskunft über die Eigenschaften oder die Eignung unserer Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne dafür zu haften, es sei denn, ein etwaiger Schaden des Auftraggebers sei auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Ein eventueller Schadensersatzanspruch ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Bruttoverkaufspreis des zugrundeliegenden Auftrags begrenzt.
11.0 Ausschluß von Schadenerstzansprüchen
11.1 Unsere Gewährleistung richtet sich ausschließlich nach Bestimmungen in Ziffer 9. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur, wenn und soweit unseren Liefergegenständen bestimmte Eigenschaften fehlen, die wir vertraglich schriftlich zugesichert haben, oder wenn und soweit der Schaden auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Dies gilt auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, für Schadenersatzansprüche wegen einer etwaigen schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie für Schadenersatzansprüche aus Verlust, Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung der uns überlassenen Materialien.
11.2 Die uns als Farbmuster,
Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen übergebenen Gegenstände werden vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl versichert. Besitzen uns überlassene Originale, Filme, Arbeitsunterlagen, Reproduktionsunterlagen oder andere Gegenstände einen außergewöhnlichen Wert, insbesondere infolge ihrer Einmaligkeit, der Kosten ihrer Herstellung
oder aus anderen Gründen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns bei der Auftragserteilung auf diesen Um-
stand schriftlich in hervorgehobener Weise hinzuweisen.
11.3 Vom Umtausch ausgeschlossen sind Produkte gemäß 4.6
11.4 Sämtliche Schadensersatzansprüche eines Bestellers der zugleich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, verjähren in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres nach Schadenseintritt, unabhängig von der Kenntnis des Bestellers hinsichtlich seines Anspruches. Ein eventueller Schadensersatzanspruch ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Bruttoverkaufspreis des zugrundeliegenden Auftrags begrenzt.
12.0 Produkthaftung
12.1 Außervertragliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche aus Produkthaftung bestehen, falls nicht eine Haftung zwingend vorgeschrieben ist, nur, wenn soweit der Schaden auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
13.0 Urheberrecht, Eigentum an Produktionsmitteln
13.1 Die von uns gefertigten Konzepte, Entwürfe, Filme, Klischees und andere Unterlagen bleiben, sofern es sich dabei nicht um den eigentlichen Vertragsgegenstand handelt, unser Eigentum, auch wenn ihre Anfertigung gesondert in Rechnung gestellt wird. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht verwertet, insbesondere Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns das
Urheberrecht vor.
13.2 Wir behalten uns vor, die uns zur Verarbeitung überlassenen Grafiken, Konzepte, Dateien usw. für eigene werbliche Zwecke zu nutzen. Ein Widerspruch gegen diese Regelung bedarf zwingend der Schriftform.
14.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der H.O. GmbH ist Schleiden. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann i.S.d. HGB ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten das für den jeweiligen Sitz der H.O. GmbH örtlich zuständige Gericht.

Stand März 2019